- für eine Zweitmeinung,
- vor geplantem Schwangerschafts-Abbruch. Wir sind dafür als Beratungsstelle nach §219 StGB zugelassen. Am Ende dieser Beratung erhalten Sie die vorgeschriebene Bescheinigung.
- vor einer Kinderwunschbehandlung, insbesondere vor künstlicher Befruchtung. Am Ende dieser Beratung erhalten Sie die vorgeschriebene Bescheinigung, gemäß § 27a SGB V.
- zur Verhütung,
- bei vermuteten Geschlechtskrankheiten,
- bei Sexualkonflikten,
- und zu vielen anderen wichtigen Fragen.