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Wussten Sie übrigens, dass die Leichenschau keine Versicherungsleistung ist?
Ob natürlicher, ungeklärter oder unnatürlicher Tod – bevor jemand am Sterbebett tätig werden darf, muss erst der Arzt kommen, den Tod feststellen und bescheinigen. Die Hinterbliebenen erhalten dann den sogenannten Leichenschauschein.
Wir machen auch Haus- und Heimbesuche.
Sie möchten einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Die Praxis ist ab 1.7.2025 aus Altersgründen geschlossen.
Ein Nachfolger war nicht zu finden.
Diese Homepage bleibt aber weiter zugänglich.