Nun wird sie also ausgegeben,
die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Was
hat man nicht alles versprochen: Elektronisches
Rezept. Bessere Hilfe im Notfall. Schnellere Arztbriefe.
Elektronische Patientenakte. Vermeidung
von Doppeluntersuchungen. Kostensenkung. Verhinderung
von Sozial-Missbrauch. Und höchste
Datensicherheit.
Was bietet die neue Karte: Die Versichertenstammdaten
– wie bisher. Auf der Rückseite die
europäische Versichertenkarte – wie bisher. Nur der
integrierte Chip ist sehr viel leistungsfähiger.
Doch die Pläne sind unverändert. Ziel dieses
gigantischen Projekts eGK ist nach Auskunft der
Bundesregierung die elektronische Patientenakte,
also eine Datei mit den medizinischen Daten aller
80 Millionen Bundesbürger. Gemeint sind hier
nicht die digitalisierten Fallakten, wie sie bereits
heute in den Praxen und Kliniken – von außen
unzugänglich – existieren, gemeint ist eine vernetzte
Akte über jeden Bürger mit deutschlandweiter
Zugriffsmöglichkeit. Eine solche Datei würde
alles enthalten, was der Arzt erfährt: Krankheiten,
Kontakte, Beschwerden und Beeinträchtigungen,
intime Angelegenheiten, Befunde, Konflikte, Behandlungen, Medikamente, Diagnosen, Krankenhausaufenthalte,
Begutachtungen, Arbeitsunfähigkeiten,
berufliche Tätigkeiten, andere Lebensumstände,
Adressen, Telefonnummern und andere
Kontaktdaten. Die Karte ist nur der Zugang, ein
Schlüssel zur elektronischen Akte.
Was hat es da mit dem Datenschutz auf sich?
„Die Karte ist sicher. Ein Zugriff ist nur möglich,
wenn gleichzeitig die eGK und der eArztausweis,
(der noch kommen soll) gesteckt sind und der Versicherte
seine PIN eingibt. Der Versicherte kann
sein informationelles Selbstbestimmungsrecht
wahrnehmen, indem er dann bestimmt, wem er
welche Daten zugänglich macht.“ sagen, verkürzt
dargestellt, die Entwickler und Verfechter des Systems.
Für ein Bankschließfach mag das ausreichen.
Für die Medizin aber ist ein solches System völlig
ungeeignet:
Ein Zugang zu den Daten nur, wenn eGK
und Arztausweis stecken? Wie praxisfremd! Man bedenke nur, dass in einer Arztpraxis meist
mehrere Menschen gleichzeitig, im Krankenhaus
mehrere hunderte Menschen gleichzeitig behandelt
werden. Man bedenke, dass die Arbeit für den
Kranken auch noch lange
n a c h seiner Anwesenheit
erfolgt: Befunde von bildgebenden Verfahren
und aus dem Labor kommen oft erst später, Arztbriefe
werden erst danach geschrieben. Später
werden Kontrolluntersuchungen, Wiederaufnahmen,
Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen vorbereitet.
Begutachtungen werden benötigt. Dann sind
noch Rentenansprüche und Rechtsfragen zu klären.
Die Liste ließe sich fortsetzen.
Ein Zugang zu allen Behandlungsdaten nur,
wenn eGK und Arztausweis stecken, nicht aber im
Nachhinein? Man denke auch an unverzichtbare
Impf- und Arzneimittel-Überprüfungen, man denke
an epidemiologische Studien, an wissenschaftliche
Arbeit in der Medizin überhaupt.
Ein solches System
würde ein Ende jeglicher Forschung und jeglichen
Fortschritts in der Medizin bedeuten!
Ganze Personengruppen, bspw. Schwerkranke,
Alte, Sehschwache und Blinde oder andere Behinderte
können die vielen Informationen, die ihnen
der Bildschirm bietet, nicht wahrnehmen oder nicht
verarbeiten. Feldversuche haben gezeigt, was zu
erwarten war: Schon mit der PIN waren sie überfordert.
Nach einem Blick auf den Bildschirm qualifiziert
entscheiden, welche Informationen wem
und wie lange zugänglich gemacht werden dürfen?
Auch damit wären Schwerkranke überfordert, Behinderte
benachteiligt.
Ein Zugang zu den Daten durch den Arzt, nur,
wenn eGK und Arztausweis stecken? Wir wissen
doch, dass nicht nur der Arzt, dass auch seine Mitarbeiter
mit medizinischen Daten befasst sind, befasst
sein müssen:
Man denke da nur an die Arzt- und Zahnarzthelferinnen,
Krankenschwestern, Röntgen- und LaborAssistententinnen,
Sekretärinnen, an die Verwaltungs-
und EDV-Fachkräfte, auch an die in der
Medizin tätigen Psychotherapeuten und Naturwissenschaftler;
die Liste ließe sich noch sehr verlängern.
Es arbeiten im Gesundheitswesen ca. 4 Mio.
Menschen. Alle Nicht-Ärzte von der Arbeit mit den
Daten auszuschließen ist offensichtlich völlig unmöglich.
Es müssten also mit Einführung einer
elektronischen Fallakte etwa 2 Mio. Menschen mit
einem Heilberufler-Ausweis ausgestattet werden
und Zugriffsrechte erhalten. 2 Mio. Menschen mit
Zugriffsmöglichkeiten zu den intimsten Daten eines
jeden Bürgers? Ein solches System ist mir ein Alptraum.
Es ist also dieses „Zwei-Schlüssel-“ oder „Vier-
Augen-System“ ganz offensichtlich für die Medizin
völlig ungeeignet. Wegen vieler ungelöster Probleme
hat sich das Projekt um Jahre verzögert. Nun
soll die eGK, auch wenn sie nichts kann, der Stein
sein, der die Lawine ins Rollen bringen soll.
Mit der Einführung einer vernetzten Patientenakte würden zweifellos auch Begehrlichkeiten von Krankenkassen, Versicherungen, des Staates
und seiner Behörden, von Arbeitgebern, von Medien
und auch von Privatpersonen geweckt. Und es besteht die Gefahr, dass nach Aufbau einer solchen
Datenbank der Gesetzgeber seinen Behörden mittels
Rechtssprechung Zugang verschaffen könnte.
Mit der vernetzten Patientenakte entstehen
auch bisher unbeachtete Gefahren: Die Daten
sollen zwar verschlüsselt übertragen werden, ein
Zugriff von außen soll verhindert werden. Die Gefahr unberechtigten Zugriffs durch Berechtigte,
durch sog. „Innentäter“ ist von den Entwicklern
des Projekts nicht berücksichtigt oder, weil nicht
lösbar, einfach ignoriert worden.
Es geht hier nicht um die 98 Prozent Mitbürger,
deren Krankheiten und Daten für Außenstehende
völlig uninteressant wären. Es geht vielmehr um die
2 Prozent, die für die Öffentlichkeit und für Kriminelle
von Interesse wären, bspw. Politiker, Richter,
Staatsanwälte, Justizvollzugs- und Finanzbeamte,
Mitarbeiter der Nachrichtendienste, Führungskräfte
der Wirtschaft, auch um Künstler und Journalisten.
Drastisch ausgedrückt:
Für Lieschen Müller und ihr Überbein
interessiert sich doch kein Schwein.
Für die Libido der Frau Doktor Merkel
aber interessiert sich jedes Ferkel.
Da wäre die vernetzte Patientenakte der GAU,
der größte anzunehmende Unfall für den Datenschutz
in Deutschland.
Die Politiker, die dieses Projekt noch unterstützen,
ahnen nicht, in welche Gefahren sie sich,
ihre Familien, ihre Mitarbeiter und viele Bürger
unseres Landes bringen.
Aus den genannten (und weiteren, hier nicht
genannten) Gründen wird das Projekt „elektronische
Gesundheitskarte“ von uns Ärzten mehrheitlich
abgelehnt; auch mehrere Ärztetage haben das
Projekt in der jetzigen Form wiederholt abgelehnt.
Es soll die eGK der Stein sein, der die Lawine
ins Rollen bringen soll. Noch kann sie nichts. Aber
sie ist hochinfektiös, sie enthält ein für den Laien
noch nicht erkennbares Virus. Unsere Erfahrungen
aus der Medizin zeigen: Prophylaxe, Impfschutz
und Früherkennung sind die wirksamsten
Maßnahmen gegen Krankheiten. Je früher man
ansetzt, desto gesünder bleibt der Mensch.
Darum lässt man besser die Finger von diesem
Projekt!
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Berlin, im Dezember 2011
Dr. Klaus Günterberg
Frauenarzt, Berlin
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